Fachbeirat

Gemäß § 14 Abs. 3 der AFET-Satzung hat der AFET-Fachbeirat die Aufgabe, den AFET-Vorstand zu wichtigen Fachthemen zu beraten und ihm Vorschläge zu deren Weiterentwicklung innerhalb des Verbandes zu unterbreiten.

Durch eine hohe Identifikation der Mitglieder des AFET-Fachbeirats mit dem Verband wird die Verankerung des AFET in unterschiedlichen fachlichen Disziplinen und den Regionen Deutschlands angestrebt. Durch Mitwirkung einzelner Mitglieder des AFET-Fachbeirats in Unterausschüssen wird zudem eine stärkere Vernetzung der Gremien des Verbandes untereinander erzielt.
Diese Struktur birgt die Chance sowohl einer guten thematischen Arbeit als auch einer hohen fachlichen Attraktivität für die Mitglieder des AFET-Fachbeirats.