Verband
Der AFET
- engagiert sich für Kinder und Jugendliche,
die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben, sowie deren Eltern - begleitet fachlich und politisch relevante Entwicklungen insbesondere in den erzieherischen Hilfen, aber auch in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt
- tritt für die Rechte und Interessen der Kinder, Jugendlichen und Familien ein, die Unterstützungen der Jugendhilfe benötigen
- ist der Bundesverband der Erziehungshilfe, in dem öffentliche und freie Träger die Aufgaben professionell und gemeinsam angehen
- vernetzt die öffentlichen und freien Träger sowie weitere Akteure bundesweit, um ihre Erfahrungen transparent zu machen, zu sammeln sowie gemeinsame Positionen auszuhandeln
Wie definiert der AFET Inklusion und wie berücksichtigt er gesellschaftliche Diversität insgesamt?
- Der AFET versteht Inklusion als menschenrechtlich begründete Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen.
- Mit der Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe sind sowohl Ziele und als auch Indikatoren zur Verwirklichung der Inklusion gemeint.
- Inklusion geht von den Bedürfnissen und Besonderheiten jedes einzelnen Menschen aus. Dabei wird die Vielfalt aller Menschen als Bereicherung und als gesellschaftliche Normalität anerkannt.
- Inklusion bedeutet Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich alle Menschen als selbstbestimmt und selbstwirksam erleben können.
- Inklusion bedeutet eine barrierefreie Anpassung der Umwelt an die Menschen vor allem durch Berücksichtigung und Änderung der jeweiligen Umwelt - Ausgangsbedingungen.
Wissen und Kompetenz qualifizieren den AFET als Lobbyverband in der Politik für die individuell wie gesellschaftlich benachteiligten Kinder, Jugendlichen und Familien. Gleichermaßen liefert er alltagstaugliches Handwerkszeug für die Praktiker*innen vor Ort.