Satzungsgemäße Aufgaben
§ 14 Der Fachbeirat
(1) Der Fachbeirat ist ein ständiges Gremium und besteht aus bis zu 50 Personen. Diese werden vom Gesamtvorstand im Benehmen mit dem/der Geschäftsführer/in in der Regel auf die Dauer von 4 Jahren berufen. Wiederberufung ist möglich.
(2) Der Fachbeirat tritt mindestens einmal jährlich zusammen und wird vom 1. Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Wochen einberufen.
(3) Der Fachbeirat hat die Aufgabe, zu wichtigen Fachthemen zu beraten. Insbesondere
- informiert er sich über den Stand der Bearbeitung von Themenschwerpunkten innerhalb des Verbandes und macht Vorschläge für zu bearbeitende Themen,
- diskutiert er über fachbezogene Weiterentwicklungen,
- wirkt er an inhaltlichen Vorbereitungen von Fachtagungen und Projekten mit.