Satzungsgemäße Aufgaben

§ 14 Der Fachbeirat

(1) Der Fachbeirat ist ein ständiges Gremium und besteht aus bis zu 50 Personen. Diese werden vom Gesamtvorstand im Benehmen mit dem/der Geschäftsführer/in in der Regel auf die Dauer von 4 Jahren berufen. Wiederberufung ist möglich.

(2) Der Fachbeirat tritt mindestens einmal jährlich zusammen und wird vom 1. Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Wochen einberufen.

(3) Der Fachbeirat hat die Aufgabe, zu wichtigen Fachthemen zu beraten. Insbesondere