Aktuelle Themen

Fachbeiratssitzung 14./15.09.2023

Fachkräftemangel
Die FBR-Mitglieder arbeiteten in Kleingruppen dazu, wie vor Ort auf die Fachkräftemangel reagiert wird bzw. sinnvoll reagiert werden sollte. Zu den Aspekten, Personalgewinnung, Personaleinarbeitung und Personalbindung bis hin Anreizsystemen für das Personal oder Qualifizierung von Quereinsteiger*innen wurden konkrete Ideen gesammelt.

Digitalisierung der Jugendämter
Es wurden drei Aspekte thematisiert: die Optionen der Digitalisierung als Zugangsmöglichkeit zu Klientel, Fachkräften oder Öffentlichkeit, zur Vernetzung und Kooperation (z.B. bei Meldeverfahren) sowie als Möglichkeit des „new work“ (Homeoffice, E-Akte, Fachsoftware, Sprachtools…).

Brüssel II b-Verordnung
Die Verordnung wurde im FBR sehr kritisch beurteilt, da das Konsultationsverfahren auch für Kurzaufenthalte (etwa Urlaub von Pflegefamilien oder Ausflüge von Jgdl. in Heimeinrichtungen) vorsieht. Dies wird von den FBR-Mitgliedern als aufwändig, unnötig und diskriminierend angesehen.

Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
Das Bild war zur Umsetzung war uneinheitlich. An einigen Orten sind weiterhin keine Auswirkungen erkennbar, an anderer Stelle wird an Einzelaspekten gearbeitet, z. T. hat das KJSG zu größeren Veränderungen beigetragen, etwa bei den Schutzkonzepten, der niedrigschwelligeren (An)Sprache oder bei Omdudsstellen. Insgesamt benötigen die Umsetzungsschritte auf allen Ebenen viel Zeit und auch Ressourcen und motivierte Fach- und Leitungskräfte, die das KJSG in den Fokus rücken.

Inklusive Ausrichtung des AFET
Es sollen ggf. Referent*innen etwa der Eingliederungshilfe eingeladen werden. Zudem ist gute Expertise bei einzelnen FBR-Mitgliedern vorhanden.

Fachbeiratssitzung 27./28.04.2023

Die Careleaver-Langzeitstudie (CLS) ist ein Projekt über mehrere Jahre, das von verschiedenen Verbänden aufgrund eines Bundestagsbeschlusses, umgesetzt wird. Die Ziele und der aktuelle Stand werden dem FBR von den Referentinnen der Uni Hildesheim vorgestellt. Die von den Referentinnen herausgestellte Bedeutung dieser Langzeitstudie und die damit verbundenen Chancen auf neue Erkenntnisse im Leaving Care werden vom Fachbeirat geteilt. Bezüglich der Umsetzung wird vorgeschlagen, sowohl sprachlich als auch vom Zugang niedrigschwelliger an die jungen Menschen heranzugehen (etwa per Kurzclips auf SocialMediaKanälen) und es gilt, die Relevanz der Studie in prägnanter(er) Form sowohl für Jugendliche als auch für Fachkräfte herauszustellen. Der AFET ist auch im CLS-Beirat vertreten.

Digitale Unterstützung von Verfahrenslots*innen – Entwicklung eines Curriculums
Das vom BMFSJF geförderte Projekt, die damit verbundene Zielsetzung und der aktuellen Umsetzungsstand wurden von einer Referentin des EREV vorgestellt. EREV und BVkE sind beauftragt worden, ein Curriculum zur Qualifizierung der Verfahrenslots*innen zu erstellen (Werkzeugkasten II). Weitere Umsetzungsschritte werden von der IReSA gGmbH durchgeführt (https://www.verfahrenslotse.org/).
Der Fachbeirat begrüßt den mit dem Projekt verbundenen Handlungsansatz als Unterstützung für den Umsetzungsprozess.

Überlegungen zum Themenkomplex Krisen und Krisenbewältigung
Ein einführender Vortrag zu Krisen in der Kinder- und Jugendhilfe wurde zum Anlass genommen, über die verschiedenen Eindrücke, Erfahrungen und Auswirkungen der Krisenbefunde in den Austausch zu gehen. Anhand etlicher Beispiele wird erneut deutlich, dass die Krisen sich sowohl bei den Kindern, Jugendlichen und Eltern auswirken und zugleich die Fachkräfte in ihrem Arbeitsalltag in vielen Feldern stark belasten, weshalb es u.a. zu erhöhten Krankheitsständen und zu erhöhter Fluktuation kommt. Freie Träger beklagen vor allem die fehlenden Fachkräfte, so dass Angebote z. T. nicht mehr aufrechterhalten werden können. Passgenaue Angebote werden schwieriger, wohnortnahe Unterbringung ist erschwert, ebenso sind Übergange etwa von der Inobhutnahme in die Regeleinrichtungen oder die Unterbringung von sog. Systemsprenger*innen oder unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten problematisch.

Fachbeiratssitzung 01./02.09.2022 in Hannover

Zentral waren wieder Themen, die sich aus dem KJSG ergeben. Des Weiteren standen die aktuellen gesellschaftlichen Krisen in ihren Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe im Fokus.

Kostenheranziehung
In Bezug auf die Kostenheranziehung bezog der FBR eindeutig Position in Richtung einer einheitlichen Kostenheranziehung. Es dürfe keine Rolle spielen, ob Kinder eine Behinderung haben oder nicht. Und es bestand Einigkeit darin, dass man nicht so tun könne, als sei ein inklusives SGB VIII kostenneutral zu erreichen.

Inklusive Bedarfsermittlung
Die Fachbeiratsmitglieder sahen es als notwendig an, erstmal eine Bestandsaufnahme darüber zu machen, was es seitens der Eingliederungshilfe bereits gibt, bevor über Bedarfe gesprochen wird, es gäbe bereits viele Leistungen der Eingliederungshilfe. In Bezug auf die Bedarfsplanung wurde insbesondere die Frage aufgeworfen, ob die Schaffung eines einheitlichen Tatbestandes tatsächlich der Weg sein, den man beschreiten sollte.

Übergangsgestaltung (insbesondere Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang § 36b SGB VIII)
Vor Ort zeigen sich noch wenig Veränderungen in Bezug auf die im KJSG neuen Regelungen zur Übergangsgestaltung, was mit bereits eingespielten Verfahren oder auch mit der Priorisierung der anstehenden Aufgaben begründet wurde. Kritisch wurde gesehen, dass die anderen Kooperationssysteme gesetzlich nicht zu einer Zusammenarbeit verpflichtet sind.

Ombudsstellen
In einem Fachbeitrag wurden die Entwicklungen in den Bundesländern dargestellt (z.B. Organisationsformen, Aufgabenausweitung (§2 SGB VIII) und aktuelle Planungen zur Etablierung von neuen Ombudsstellen). Zudem wurde eine Analyse der Berichte der Ombudsstellen und der Homepageseiten präsentiert (Zielgruppen, Inanspruchnahme, Erreichbarkeit…). Der FBR setzte sich mit den Befunden auseinander und forderte grundlegend mehr Niedrigschwelligkeit im Zugang und mehr Partizipation ein.

Jugendhilfe in der Krise
Die Kumulation diverser Krisen (Corona, Ukrainekrieg) macht sich -so die FBR-Mitglieder- in der KuJ-Hilfe stark bemerkbar, zumal dies mit einem Fachkräftemangel verbunden sei. Die Krisen würden zu strukturellen Problemen führen und sich im Alltag der Fachkräfte niederschlagen. Der FBR wünschte eine intensivere Auseinandersetzung über Folgen und über Lösungsansätze.

Fachbeiratssitzung 17./18.3.2022 in Hannover

Krieg in der Ukraine und die Folgen für die Kinder- und Jugendhilfe
Der Fachbeirat diskutierte die Auswirkungen des Krieges auf die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Dabei wurden im FBR die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur Situation 2015 benannt und diskutiert. Insgesamt zeigt sich -so die einhellige Meinung- die Gesellschaft ausgesprochen solidarisch (Stichwort Ehrenamtliche und Unterbringung), zugleich steigt die Belastung der Jugendhilfe - allerdings örtlich stark unterschiedlich.
Gida -Gute Interaktionsarbeit-digital assistiert - Vorstellung des Projekts
Die vielfältigen Fragen, Aufgaben, Probleme und Chancen, die in der Digitalisierung der Sozialen Arbeit stecken, wurden präsentiert, dies verbunden mit den konkreten Herausforderungen, die sich mit der Digitalisierung beim IB stellen.
Der Fachbeirat ergänzte den Vortrag mit vielfältigen Hinweisen und Beispielen aus der Praxis.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Es gab es einen fachlichen Austausch zum Umsetzungsstand, wobei eine große Spanne in Bezug auf die Umsetzung/Relevanz des KJSG in der Praxis deutlich wurde. Es gibt Träger und Jugendämter, die bereits intensiv an konkreten Umsetzungen arbeiten und die Überprüfung aller Abläufe und aller bereits vorhandenen Angebote in allen Abteilungen vornehmen, andernorts sei keine oder wenig Veränderung spürbar (u.a. wg. Corona-Krise, Krieg, Fachkräftemangel, noch unzureichende Inanspruchnahme durch Klientel). Zur Begleitung der Umsetzung hat der AFET als neues Format die Impulspapierreihe zu Aspekten des KJSG aufgelegt, was der FBR begrüßte.

Des Weiteren diskutierte der FBR die inklusive Ausrichtung des Verbandes und tauschte sich darüber aus, wo es vor Ort inklusive Ansätze gibt.

Beratungsschwerpunkte des AFET-Fachbeirats in 2021

In 2021 gab es zwei Sitzungen des Fachbeirates, die aufgrund der Pandemie digital durchgeführt wurden. Folgende Themenschwerpunkte wurden diskutiert und vertiefend behandelt:

(digitale) Fachbeiratssitzung am 19.03.2021

Der Fachbeirat wurde in die Beratungen zu einem Forderungspapier der Erziehungshilfefachverbände „Digitalpakt in der Kinder- und Jugendhilfe“ einbezogen. Viele der vom Fachbeirat genannten Aspekte deckten sich mit den Vor-Überlegungen der Erziehungshilfefachverbände, so dass diese sehr gut in das Forderungspapier integriert und weitere Einzelaspekte zusätzlich einfließen konnten.

Des Weiteren werden die Coronakrise und ihre Auswirkungen auf die Hilfen zur Erziehung sowie die Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. In drei Breakouträumen werden unterschiedliche Kontexte aufgegriffen, und zwar die Auswirkungen auf die Kinder/Jugendlichen/Eltern, die Auswirkungen auf das Verhältnis öffentliche-freie Träger und die Auswirkungen auf die Fachkräfte/Leitungen in den Fokus genommen.

Auch in dieser Sitzung war das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Thema im Fachbeirat. Der Fachbeirat diskutiert insbesondere die geplanten Änderungen des § 4 KKG.

Des Weiteren gab es eine Präsentation zum 16. Kinder- und Jugendbericht. Der Fachbeirat nahm die Informationen zur Kenntnis, sieht aber keinen Handlungsbedarf für den AFET.

(digitale) Fachbeiratssitzung am 03.09.2021

Der Fachbeirat wurde ausführlich über die verschiedenen Aktivitäten des Verbandes informiert. Die Mitglieder begrüßten die Schwerpunktsetzungen und die Vielfalt der verbandlichen Arbeit.

In der Sitzung berichtet Frau Völcker (AFET-Vorstand), dass der Vorstand beabsichtigt, den AFET inklusiver aufzustellen. Dazu wird der Fachbeirat um Rückmeldungen und Anregungen gebeten.

Frau Dr. Sekler (AFET-Geschäftsführerin) stellte den Abschlussbericht zur Inklusiven Schulbegleitung vor, der vom FBR diskutiert wurde.

Ein Weiterer Tagesordnungspunkt war ein Austausch zur inklusiven Bedarfsermittlung. Es zeigte deutlich, dass die Gesetzesänderung noch wenig Bewegung in der Praxis der öffentlichen wie freien Träger ausgelöst hat.

Die Übergänge zwischen den Systemen (Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen gegenüber den Jugendämtern erhalten (§ 10b). und 41a waren ein weiterer Schwerpunkt, um Auswirkungen des KSJG in der Praxis zu diskutieren. In drei Break-Out-Rooms wurde abgefragt, wie der aktuelle Stand vor Ort ist. Auch bei der Übergangsgestaltung hat es bis dato vor Ort kaum Veränderungen gegeben. Insbesondere in Bezug auf die Verfahrenslotsen werden noch keine Hinweise bzw. Umsetzungsschritte gesehen.

Fachbeiratssitzung am 10./11.September 2020 in Hannover

Im Berichtszeitraum konnte aufgrund der Coronapandemie nur eine Beiratssitzung stattfinden. Die 1. Sitzung musste kurzfristig abgesagt werden. Folgende Themenschwerpunkte wurden in der Sitzung am 10/11.09.2020 im Fachbeirat diskutiert und vertiefend behandelt:

Coronapandemie
Der Fachbereit befasste ich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kinder- und Jugendhilfe mit besonderem Fokus auf die Erziehungshilfen. Die Fachbeiratsmitglieder berichteten von ihren Erfahrungen und Eindrücken sowie den Auswirkungen der Coronakrise auf die Kinder, Jugendlichen und Eltern sowie die Träger. Die FBR-Mitglieder bemängelten die ungenügende Wahrnehmung/Berücksichtigung der Kinder- und Jugendhilfe in der Krise. Die erbrachten Leistungen würden wenig gewürdigt und die besondere Lage der Kinder, Jugendlichen und Eltern fände wenig Beachtung in der öffentlichen Diskussion. Die FBR-Mitglieder regten an, dass der Verband sich fachpolitisch positioniert und benannte Eckpunkte, die aus Sicht des Fachbeirates berücksichtigt werden sollten.

AG Kinder psychisch kranker Eltern
Der Abschlussbericht der AG Kinder psychisch kranker Eltern wurde von Frau Dr. Sekler vorgestellt. Sie verweist auf die großen Anstrengungen, einen Konsens der verschiedenen Ministerien und Verbände herzustellen. Dass dieser Konsens erreicht wurde, ist als großer Erfolg anzusehen, an dem der AFET maßgeblich beteiligt war. Der Fachbeirat begrüßte die AFET-Aktivitäten und forderte den Verband auf, das Thema auch nach dem Ende der AG, weiter zu verfolgen und die Forderungen in der Fachöffentlichkeit sowie im politischen Kontext zu platzieren.

Unterbringung U6-Jährige
Das im ganzen Jahr 2020 intensiv bearbeitete Thema der Unterbringung U6-Jähriger wurde dem Fachbeirat präsentiert. Der Beirat nahm die Aktivitäten zur Kenntnis und begrüßte, dass der Verband das Thema bundesweit auf die Agenda gebracht hat und die Thematik weiterhin in den Fokus rücken will.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Auch in dieser Sitzung war das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Thema im Fachbeirat. Nach der Präsentation aller wesentlichen Aspekte der geplanten Änderungen durch die Geschäftsführerin fand ein reger Austausch über den Grundtenor und einzelne Aspekte des Entwurfs statt. Die FBR-Mitglieder sehen eine deutliche Verbesserung zum 1. Entwurf. Sie bewerteten viele Vorhaben als positiv und als Fortschrift für die Kinder, Jugendlichen und Eltern. Aus dem Dialogprozess sahen sie erfreulich viele Anmerkungen berücksichtigt. Besonders begrüßte der FBR, dass die inklusive Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen wurde.

Fachbeiratssitzung 21./22.03.2019 in Hannover

Als zuständiger Fachreferent stellte Herr Gravelmann in Anlehnung an das Buch von Nüsken/Böttcher "Was leisten die Erziehungshilfen" wesentliche Aspekte der Forschungen zu Wirkungsorientierung erzieherischer Hilfen in ihren Vor- und Nachteilen vor. Der Fachbeirat tauschte sich anschließend über die verschiedenen Forschungen und Forschungsansätze aus. Von den FBR-Mitgliedern wurde ergänzend u.a. auf folgende Aspekte hingewiesen:

Zudem befasste sich der Fachbeirat mit einem neu entwickelten Instrument zur Wirkungsevaluation im Kontext der Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen.

Ein weiterer zentraler Sitzungspunkt war die Diskussion über die Weiterentwicklung des SGB VIII. Der Fachbeirat wird darüber informiert, dass es eine Homepage gibt, die den Beteiligungs-prozess zur Weiterentwicklung des SGB VIII widerspiegelt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die eingerichtete AG mittlerweile gut 70 Akteuren aus der Jugendhilfe, den Behindertenverbänden und dem Gesundheitswesen umfasst. Die Akteure der Verbände sollen verbindlich mitarbeiten und in einem straffen Zeitplan Arbeitsergebnisse vorlegen. Dann werden jeweils die zentralen Fragen zu den vier Schwerpunktthemen Kinderschutz-Unterbringung-Sozialraum-Inklusion zusammengefasst auf der Homepageseite eingestellt. Dort besteht dann die Option Kommentare abzugeben. Der Prozess wird begleitet durch eine Geschäftsstelle, dem IKJ sowie dem Unternehmen Zebralog.

Anhand der zwei vorliegenden Diskussionspapiere des Ministeriums/der Geschäftsstelle zu den Themen „Kinderschutz" sowie „Unterbringung" begeben sich die FBR-Mitglieder in Arbeitsgruppen, um sich zu den Vorschlägen auszutauschen. Die Ergebnisse sollen in die Vorstandsstellungnahme zum Referentenentwurf im Herbst 2019 einbezogen werden. Insgesamt wird das sehr viel konkretere Papier zum Kinderschutz positiver bewertet, da klar wird, welche Optionen bestehen. Die Unterlagen zur Unterbringung sind sehr vage gefasst und in vielen Punkten ist schwer(er) beurteilbar, wie eine konkrete gesetzliche Umsetzung aussehen kann.

Fachbeiratssitzung am 13./14.09.2018 in Hannover

Zentrales Thema waren die Entwicklungen im Kontext unbegleiteter und begleiteter junger Flüchtlinge mit dem Schwerpunkt: Übergänge aus der Jugendhilfe sowie der Abfrage des BMFSFJ zum Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher.

Die Verselbständigung junger Flüchtlinge und die Planung von Perspektiven nach dem Ende der Jugendhilfe stellen die jungen Menschen wie die Fachkräfte vor erhebliche Herausforderungen. Die Problematik der Zuständigkeit, die u.U. gegebenen persönlichen Krisen, drohende Abschiebung oder Wohnungsprobleme sind ebenso als Problemfelder zu benennen wie die Ermöglichung einer gelingenden beruflichen Integration. Diese und andere Aspekte wurden thematisiert und diskutiert. Sie sind bereits in den vorausgegangenen Sitzungen auch immer wieder im Fachbeirat Thema gewesen und in die AFET-Stellungnahme zu diesem Thema eingeflossen und wurden auch in der Antwort des AFET auf die Abfrage des BMFSFJ einbezogen.

Fachbeiratssitzung am 19./20.April 2018 in Hannover

BTHG, Hilfeplanverfahren und junge Flüchtlinge

Themen der April-Sitzung waren der Entwurf der Verbände für Menschen mit Behinderungen zum Hilfeplanverfahren sowie „Auswirkungen des BTHG auf die Kinder- und Jugendhilfe". In Bezug auf die Inklusive Lösung wurde vor allem darauf hingewiesen, dass die Akteure vor Ort u.a. aufgrund des neuen BTHG´s gezwungen sind zu reagieren und dadurch Strukturen aufgebaut werden, die bei einer Änderung des SGB VIII kaum wieder aufgelöst würden. In NRW z.B. stand ein Landesausführungsgesetz zum BTHG kurz bevor. NRW wäre sehr weit mit der Verankerung verschiedener Aufgaben auf überörtliche Ebene In Für Bayern bestehen ähnliche Planungen.

Als ein weiterer bedeutender Tagesordnungspunkt stand die AFET-Stellungnahme zu jungen Flüchtlingen zur Diskussion. Die Anregungen flossen in die Stellungnahme des AFET ein.