Struktur: Satzungsgemäße Organe und Gremien des AFET

Struktur Satzungsgemäße Organe und Gremien des AFET

Gemäß § 6 der Satzung sind die Organe des AFET die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Gemäß § 13 der Satzung sind die Gremien des AFET der Fachbeirat und die Fachausschüsse.

Neben den satzungsgemäßen Organen und Gremien können für die Bearbeitung von kurzfristigen Themen Unterausschüsse gebildet werden. In diese können aus den Organen und Gremien Personen entsandt werden. Über die Einrichtung von Unterausschüssen wird auf der Homepage informiert, so dass es auch interessierten Mitgliedern möglich ist, daran teilzunehmen.