Entwickelte, angewendete und geprüfte Konzepte für den Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (KuJH) sowie in Pflegeverhältnissen der Familienpflege – Erste Ergebnisse aus der Praxis (19.04.2023 | 9:00 - 13:00 Uhr | DIGITAL)

Im Zentrum des digitalen Fachtages standen die gesetzlichen Änderungen/Neuerungen im Kinderschutz die Normen 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 sowie 37b SGB VIII betreffend. Ziel des KJSG ist u.a. die Sicherung und Stärkung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegeverhältnissen der Familienpflege. Mit Vertreter*innen der öffentlichen und freien Träger sowie Pflegekinderhilfe (Familienpflege) haben wir die Umsetzung dieser gesetzlichen Änderungen/Neuerungen für die Sicherung und Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in stationären und ambulanten Einrichtungen der KuJH sowie in der Pflegekinderhilfe (Pflegeverhältnissen in der Familienpflege) praktisch eingeordnet und erste Umsetzungsschritte sowie auch die stete Weiterentwicklung von Handlungsoptionen in der Sozialen Arbeit des Kinderschutzes in einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erörtert.

Als Expert*innen wirkten mit:

Wir haben uns dem Thema aus verschiedenen Perspektiven heraus genähert und sind hierzu u.a. folgenden Fragestellungen nachgegangen: