AFET-Vorstand


Der Vorstand i.S. § 26 BGB von links nach rechts: Tilman Fuchs, Claudia Langholz, Claudia Völcker, Claudia Porr (Bild: © Axel Herzig)

Der Vorstand i.S. § 26 BGB gewährleistet gemeinsam mit dem Gesamtvorstand nach pluralen und dialogischen Prinzipien die Umsetzung des Vereinszwecks und die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben.

Im Gesamtvorstand und im Vorstand i.S. des § 26 BGB sind nach paritätischen Grundsätzen freie und öffentliche Träger vertreten, insbesondere oberste Landesbehörden, Landesjugendämter, kommunale Spitzenverbände, Jugendämter, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, Einrichtungen und Dienste aus dem Bereich der erzieherischen Hilfen sowie Ausbildungsstätten.

Die aktuellen Themen werden im AFET-Gesamtvorstand diskutiert und zur weiteren Beratung an den AFET-Fachbeirat gegeben oder mit konkreten Fragestellungen an die Fachausschüsse zur vertieften Bearbeitung weitergeleitet.