Wir trauern mit Angehörigen und Hinterbliebenen der Gewalttat in Stade.

Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII und Leaving Care – Übergänge aus MVKE

Gemeinsam mit der Evangelische Hochschule Berlin (ehb) befasst sich der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe in 2026 und 2027 mit
Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen (MVKE) oder auch Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder gemäß § 19 SGB VIII. MVKE haben einen festen Platz im Leistungsportfolio der Kinder- und Jugendhilfe und sind aus dem Angebotsspektrum nicht wegzudenke. Dies zeigt der enorme Ausbau an Angeboten und Platzzahlen über die vergangenen 10 Jahre und die zu erwartende steigende Bedeutung im Kontext von Inklusion und Zunahmen psychischer Belastungen. Im Gegensatz zu anderen Hilfen nehmen MVKE im Fachdiskurs – Forschung, Fachliteratur, Aus- und Weiterbildung – jedoch nur eine randständige Stellung ein. Deutlich wird dies etwa an der (fehlenden) Auseinandersetzung mit dem Übergang aus der Hilfe in ein eigenständiges Leben (Leaving Care). Die Bedeutung dieser Phase wird im Kontext stationärer Hilfen zur Erziehung seit Jahren verstärkt in den Blick genommen und eine Nachbetreuung wurde durch das KJSG explizit gestärkt (§ 41a SGB VIII). MVKE sind jedoch nicht eine „stationäre Erziehungshilfe plus Kind“. Verlassen Eltern(teile) gemeinsam mit ihrem Kind bzw. Kindern eine MVKE, so können nachfolgende (ambulante) Hilfen installiert werden. Müttern oder Vätern in MVKE gelingt es jedoch in einigen Fällen nicht, ihre Entwicklungsaufgaben so zu bewältigen, dass sie gemeinsam mit ihrem Kind in die eigenständige Lebensführung übergehen. Stattdessen kommt es zu sogenannten ungeplanten Hilfebeendigungen, bei denen eine Inobhutnahme des Kindes aus der MVKE erfolgt. Während die Kinder dann in kindorientierten Erziehungshilfen versorgt werden, müssen sich die Eltern innerhalb kürzester Zeit auf eine neue Lebenssituation einstellen. Für sie bedeutet das, sich von heute auf morgen um ihre finanzielle Lage und um Wohnraumversorgung kümmern müssen. In dieser überfordernden Situation mit Trennung vom Kind sowie plötzlichem Hilfeende geraten die Eltern(teile) ohne unterstützendes Netzwerk oftmals in die Obdachlosigkeit. Hier fehlt es bisher an refinanzierten Übergangskonzepten.

Unter Leitung von Prof. Dr. Florian Hinken (ehb) führt der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe (verantwortlich Dr. Benjamin Strahl) das Projekt „Leaving Care aus Hilfen nach § 19 SGB VIII“ durch und nimmt die Gestaltung von Übergängen zum Hilfeende (Leaving Care) in MVKE in den Blick.