„Umsetzung des § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen –Vorstellung der Arbeitshilfe und Beispiele guter Praxis“ Digitaler Fachtag am Montag, 30.09.2024 von 9-13 Uhr
Tagungsdokumentation
Der Ausbau niedrigschwelliger und präventiver Hilfen bietet großes Potential für Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Belastete und gefährdete junge Menschen können durch leicht zugängliche Angebote frühzeitig erreicht werden und Hilfe erhalten. Verfestigungen von Problemlagen, ungünstige Verläufe und intensivere Bedarfe können so verhindert werden. Gerade für Familien mit Unterstützungsbedarf, die bislang kaum den Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe suchen oder finden – wie Familien mit psychisch, sucht- und chronisch kranken Eltern – bieten präventive und niedrigschwellige Hilfen ohne „Umweg“ und vorherige Antragstellung beim Jugendamt eine große Chance. Diesen Bedarf greift der § 20 SGB VIII „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“ auf.
Aufbau und Organisation solcher passender und nicht stigmatisierender Hilfen stellt Jugendämter und freie Träger – hier sieht der Gesetzgeber insbesondere Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste nach § 28 SGB VIII vor – jedoch vor Herausforderungen. Um individuelle, flexible und gleichzeitig schnell und direkt gestaltete Hilfen nach § 20 SGB VIII gewährleisten zu können, müssen Leistungsvereinbarungen zwischen öffentlichem Träger als Kostenträger und freien Trägern als Leistungserbringer geschlossen werden. Dabei sind Fragen zur Kostenübernahme, Sicherstellung des Unterstützungsangebotes (z.B. Pat*\innenmodelle, Modalitäten der Einbeziehung des Jugendamtes, Qualitätssicherung u.a. zu klären.
Der Fachtag unterstützt die konkrete Umsetzung des §20 SGB VIII und bietet Hilfestellung für freie und öffentliche Träger. Es werden Beispiele guter Praxis präsentiert und die vom AFET und Kooperationspartnern erstellte Arbeitshilfe vorgestellt. Die Arbeitshilfe enthält Hinweise etwa zu Voraussetzungen für Hilfegewährung, was Notsituationen, Zielgruppen und Unterstützungsbedarfe angeht, Zuständigkeitsprüfung sowie möglichen Unterstützungsangeboten und Dienste – wie Familienpflege, Patenschaften oder Elternassistenz. Auch organisatorisch-konzeptionelle Zugänge und Notwendigkeiten werden thematisiert, wie die Fallzahlen- und Kostenberechnung für Jugendämter, oder die Sicherstellung von Qualität und Verfügbarkeit von Unterstützungsangeboten für freie Träger.
Zielgruppe des Fachtages sind Leitungs- und Fachkräfte öffentlicher Träger (insb. ASDs und Jugendhilfeplanung), freier Träger (als potenzielle Leistungserbringer), (Erziehungs-)Beratungsstellen, Leitungs- und Fachkräfte aus „benachbarten“ Handlungsfeldern in der mit Kindern psychisch, sucht- und chronisch erkrankten Eltern (Gesundheitswesen, Suchthilfe, Frühe Hilfen …) sowie alle anderen Interessierten.
Ansprechpartner beim AFET ist Dr. Benjamin Strahl strahl@afet-ev.de, Tel.: 0511-35399148
Downloads:
- AFET-Fachtag-2_Entwurf-Arbeitshilfe-zur-Umsetzung-des-20ers.pdf
- Arbeitsgruppe-1_Perspektive-Jugendamt-offentliche-Trager_Marburg.pdf
- Arbeitsgruppe-2_Perspektive-Freie-Trager_LEBENSFARBEN.pdf
- Rechtl.-Rahmenbedingungen_Der-Subsidiaritatsgrundsatz-als-Hemmschuhe-bei-der-Umsetzung-des-Par-20-SGB-VIII-Hinrichs.pdf