Vereinbarungen bei ambulanten Hilfen gem. § 77 SGB VIII – Qualität entsteht im Dialog! (13.05.2025 auf dem DJHT)

Zwischen öffentlichen und freien Trägern sind gem. § 77 SGB VIII Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen abzuschließen. Der AFET hat in 2025 eine Arbeitshilfe erarbeitet, die Grundlage für die Fachveranstaltung sein wird.
In der bundesweit differenzierten Jugendhilfelandschaft ist es kein einfaches Unterfangen zwischen öffentlichen und freien Trägern Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen gemäß § 77 SGB VIII abzuschließen.
Trotz der jeweiligen örtlichen Besonderheiten hat der AFET bereits vor Jahren das „AFET-Modell der Fachleistungsstunde für ambulante Hilfen“ als Orientierungshilfe für die Verhandlungen erarbeitet, zudem eine Arbeitshilfe zu Fachleistungsstunden herausgegeben. Diese Veröffentlichungen haben große bundesweite Resonanz erfahren, da sie als Grundlage für die Verhandlungen Verwendung fanden.
Nunmehr wurden die Arbeitshilfe in einer AG des AFET im bewährten kooperativen, dialogischen Prozess von Vertreter*innen öffentlicher und freier Trägern neu bearbeitet und aktualisiert.
In der Fachveranstaltung werden die wesentlichen Aspekte für die Vereinbarung ambulanter Leistungen in den Erziehungshilfen nach § 77 SGB VIII sowie erarbeitete Ergebnisse von vier AG-Mitgliedern gemeinsam in einer moderierten Diskussion vorgestellt. Zudem gibt es Raum zum Austausch, für Fragen und Anmerkungen im Publikumsdialog.