Aktuelle Themen

Schiedsstellen-Handbuch SGB VIII

Welche Erfahrungen mit Verfahrensabläufen, Veröffentlichungen von Schiedsstellenentscheidungen und Regelungen in den Geschäftsordnungen der Schiedsstellen gibt es in den Bundesländern? Dazu veröffentlichte der AFET eine Handreichung für die Praxis als generelle Grundlage für Schiedsstellenverfahren nach dem SGB VIII und deren Besonderheiten in Abgrenzung zu anderen Schiedsstellenverfahren (SGB V, XI, XII) und unter besonderer Berücksichtigung der geplanten Reform des SGB VIII.
Der fachliche Austausch der Ständigen Konferenz der Schiedsstellenvorsitzenden § 78g SGB VIII in Deutschland zu Fragen wie z.B. zu Inkrafttreten der Vereinbarung, der Bedeutung der Betriebserlaubnis im Verhältnis zur Entgeltverhandlung, der Höhe des Leitungsanteils und der Verwaltungskostenpauschale im Angebot, den anerkennungsfähigen Kosten für Fremdkapital, dem Risikozuschlag und der Befangenheit von Schiedsstellenmitgliedern wird erstmals gebündelt in dem Handbuch festgehalten.

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25. Schiedsstellenkonferenz (SSTK) gem. § 78g SGB VIII

Im September 2024 tagte die 25. Konferenz der (stellvertretenden) Vorsitzenden sowie der Geschäftsstellenleiter*innen der Schiedsstellen gem. § 78g SGB VIII in Hannover.
Ein zentraler Fokus der Konferenz lag auf der fachlichen Bewertung des am 16. September 2024 veröffentlichten Referentenentwurfs zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG). Das Plenum erhielt fachliche Inputs zu ausgewählten Aspekten des Gesetzentwurfs, wobei das Leistungserbringerrecht und die vorgesehenen Novellierungen im SGB VIII im Mittelpunkt der Betrachtung standen.

Als direktes Ergebnis der intensiven Fachberatungen beschlossen die Mitglieder der 25. SSTK einstimmig, eine gemeinsame Stellungnahme zum IKJHG-Referentenentwurf zu verfassen. Diese konzentriert sich auf die Schiedsstellenfähigkeit des Vertragsrechts nach § 77 SGB VIII für ambulante Leistungserbringung sowie die Empfehlung einer einheitlichen Gerichtsbarkeit.

Die Mitglieder der Schiedsstellenkonferenz bekräftigten erneut ihre Forderung nach einer Stärkung der Aufgaben der Schiedsstellen in den Ländern, insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe. Die SSTK widmete sich zudem vertieft grundlegenden rechtssystematischen Fragestellungen zur institutionellen Einordnung und Funktionsweise der Schiedsstellen, wobei die rechtliche Qualifikation von Schiedsstellenentscheidungen sowie deren Durchsetzbarkeit im Mittelpunkt der fachlichen Erörterungen standen.


Besichtigung des Neuen Rathauses Hannover am Ende des ersten Sitzungstages
Vordere Reihe v.l.:
Prof. Dr. Peter Schäfer (SST-Vors. Nordrhein-Westfalen/LVB Rheinland), Monika Paulat (SST-Vors. Brandenburg), Anne Laux (GS SST Saarland), Gila Schindler (SST-Vors. Baden-Württemberg), Dr. Thomas Meysen (SST-Vors. Rheinland-Pfalz), Alfred Oehlmann-Austermann (SST-Vors. LVB W-Lippe)
Mittlere Reihe v.l.:
Julia Hahndorf (AFET-Referentin), Ingrid Künzel (SST-Vors. Sachsen), Beatrice Unger (GS SST Sachsen)
Hintere Reihe v.l.:
Dr. Christian Grube (SST-Vors. Schleswig-Holstein), Dr. Koralia Sekler (AFET-Geschäftsführerin)

24. Schiedsstellenkonferenz (SSTK) gem. § 78g SGB VIII

Am 21. und 22. September 2023 fand die 24. Konferenz der (stellvertretenden) Vorsitzenden sowie der Geschäftsstellenleiter*innen der Schiedsstellen gemäß § 78g SGB VIII im Ratsplenarsaal der Stadt Leipzig auf Einladung der Schiedsstelle Sachsen statt. Der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. organisiert seit Inkrafttreten der §§ 78a ff. SGB VIII einmal jährlich den Austausch zwischen den Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden sowie Geschäftsstellenleiter*innen der Schiedsstellen gemäß § 78g SGB VIII, übernimmt die Geschäftsführung, einschließlich der Organisation der Schiedsstellenkonferenz und agiert als Ansprechpartner*in für Fragen rund um das Schiedswesen der Kinder- und Jugendhilfe.

Nachdem sich das Plenum der Schiedsstellenkonferenz bereits im Jahr 2022 mit der Fortentwicklung des Leistungsrechts seit Inkrafttreten des KJSG beschäftigte, diskutierten die Mitglieder diese Notwendigkeit auch in der 24. Schiedsstellenkonferenz. Die Berichte aus den jeweiligen Schiedsstellen der Länder unterstreichen diese Notwendigkeit und so verwundert es nicht, dass sich die Mitglieder der Schiedsstellenkonferenz erneut ausdrücklich für eine Stärkung der Aufgaben der Schiedsstellen in den Ländern aussprechen und die Reform des Leistungs- und Finanzierungsrechts weiterhin empfehlen. Mit Blick auf die Umsetzung des KJSG beschäftigte sich das Plenum der Schiedsstellenkonferenz auch mit den Vereinbarungen für ambulante Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 77 SGB VIII im Kontext einer geforderten Schiedsfähigkeit. Vor allem auch mit Blick auf diese Entwicklung ist eine Stärkung der Aufgaben der Schiedsstellen gemäß § 78g SGB VIII in den Ländern zwingend erforderlich.

23. Schiedsstellenkonferenz (SSTK) gem. § 78g SGB VIII

Im September 2022 tagte die 23. Konferenz der (stellvertretenden) Vorsitzenden sowie der Geschäftsstellenleiter*innen der Schiedsstellen gem. § 78g SGB VIII in Landshut. Der Vorsitzende der SST Baden-Württemberg referierte zur Fortentwicklung des Leistungsrechts seit Inktafttreten des KJSG. Das Plenum diskutierte die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf die Arbeit der SST umfangreich und hielt fest, dass es zum jetzigen Zeitpunkt eine große Lücke zwischen der neuen Gesetzeslage und dem Verwaltungsvollzug gibt. Im Ergebnis wird die Neuordnung des Leistungsrechts vor allem mit Blick auf die verschiedenen Perspektiven als herausfordernd verstanden. Die SSTK möchte sich erneut mit einem Positionspapier für eine Stärkung der Aufgaben der SST einsetzen und bietet weiterhin ihre Expertise für eine Reform des Leistungs- und Finanzierungsrechts an. Eine entsprechende Reform ist nach Meinung der SSTK für die Umsetzung der inklusiven Lösung und damit inklusiven Kinder- und Jugendhilfe unverzichtbar.

22. Schiedsstellenkonferenz (SSTK) gem. § 78g SGB VIII

Im September 2021 tagte die 22. Konferenz der (stellvertretenden) Vorsitzenden sowie der Geschäftsstellenleiter*innen der Schiedsstellen gem. § 78g SGB VIII in Hannover und beschäftigte sich mit dem im Juni 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und den (zu erwartenden) Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf die Arbeit der Schiedsstellen. Die Vorsitzende der SST Baden-Württemberg führte in die gesetzlichen Änderungen ein, die die Arbeit der SSTK gem. § 78g SGB VIII betreffen und referierte hier u.a. insbesondere zu den Neuregelungen mit Finanzierungsbedeutung sowie dem neuen Einrichtungsbegriff gem. § 45a SGB VIII. Im Ergebnis setzt sich die SSTK für eine Reform des Finanzierungs- und Vertragsrechts im Kinder- und Jugendhilferecht ein und übersandte im November 2021 entsprechende Empfehlungen (veröffentlicht im DE 1/2022) an das BMFSFJ sowie die Mitglieder der Fraktionen im Dt. Bundestag versandt.

21. Schiedsstellenkonferenz (SSTK) gem. § 78g SGB VIII

Im Jahr 2020 konnte die 21. SSTK leider aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

20. Schiedsstellenkonferenz für die Kinder- und Jugendhilfe am 16. und 17. September 2019 in Potsdam

Bei der zweitägigen Konferenz wurde lebhaft diskutiert, welche Auswirkungen die gesetzlichen Änderungen im SGB VIII möglicherweise auf die Arbeit der Schiedsstellen gem. § 78g SGB VIII haben könnten. Grundlage für die Debatte waren die Sitzungsunterlagen der fünf Treffen der AG „Mitreden – Mitgestalten" sowie die dort festgehaltenen Ergebnisse. Insbesondere die Themen der 5. AG von September 2019 „Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen / Mehr Inklusion" wurden intensiv besprochen.
Ein wesentlicher Punkt dabei war die Gerichtsbarkeit bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe. Es gab unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, ob zukünftig wie bisher die Verwaltungsgerichte oder wie in den anderen SGBs die Sozialgerichte zuständig sein sollen. Nach einem ausführlichen Austausch der Argumente tendierten einige Mitglieder der Schiedsstellenkonferenz für die Zuständigkeit der Sozialgerichte, u.a. wegen der Einheitlichkeit und aufgrund der spezifischen fachlichen Kompetenzen. Der AFET wird dieses Diskussionsergebnis in den SGB VIII-Prozess einspeisen. Eine Bewertung soll dann erst vorgenommen werden, wenn der Referentenentwurf zum SGB VIII in 2020 vorliegt.
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung bezog sich auf die Inhalte eines Handbuchs zur Schiedsstellenarbeit, das im nächsten Jahr erscheinen soll mit dem Titel „Handbuch der Schiedsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII".

Beim kollegialen Fachaustausch wurden verschiedene Themen aus der Praxis der Schiedsstellenarbeit besprochen, u.a. zur Offenlegung von Gestehungskosten. Regelmäßig wird über die aktuellen Schiedsverfahren in den einzelnen Bundesländern berichtet und die damit verbundenen besonderen Fragestellungen wurden auch in diesem Jahr besprochen. Die Veranstaltung wurde wieder von allen Teilnehmenden genutzt, um sich zu gemeinsamen Vorstellungen, Interpretationen von Schiedsstellenentscheidungen und Lösungsvorschlägen auszutauschen.

19. Schiedsstellenkonferenz am 17./18. September 2018 in Hannover

Die Themen, die die Schiedsstellenvorsitzenden auf ihrer diesjährigen Konferenz diskutiert haben, griffen die aktuell in der Kinder- und Jugendhilfe geführten Fachdebatten auf. Es ging u.a. um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ab 01.01.2018 und mögliche Auswirkungen auf die Arbeit der Schiedsstellen § 78g SGB VIII. Welche Konsequenzen könnten sich hieraus für die Inhalte der Schiedsverfahren ergeben und welche Kompetenzen werden bei den Schiedsstellenvorsitzenden zukünftig benötigt? Als Diskussionsgrundlage wurden Ausschnitte der Synopse zu den gesetzlichen Regelungen aus der neu erschienenen AFET-Praxishilfe „Wesentliche Änderungen des BTHG ab 01.01.2018 und mögliche Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe" genutzt.

Ein weiteres brisantes Thema war der Fachkräftemangel und die Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie die Festlegung von Fachkraftquoten in den Vereinbarungen gemäß § 78a ff. Die Schiedsstellenvorsitzenden tauschten sich darüber aus, anhand welcher Kriterien Schiedsstellen beurteilen können, ob die Leistungs- und Entgeltvereinbarung in Bezug auf den Personalschlüssel eingehalten wird und ob z.B. die Fachkraftquote erfüllt ist.

Des Weiteren wurden die Inhalte und AutorInnen der Beiträge für ein Handbuch zur Schiedsstellenarbeit festgelegt, das im nächsten Jahr erstellt werden soll.

18. Schiedsstellenkonferenz am 25./26. September 2017 in Potsdam

Die Mitglieder der Ständigen Konferenz der Schiedsstellenvorsitzenden § 78g SGB VIII in Deutschland wurden in Potsdam vom Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Dr. Thomas Drescher offiziell begrüßt. Er betonte in seinem Grußwort die große Bedeutung der Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe, von Sozialhilfeträgern und den Schulen. Die bessere Verzahnung von Jugendhilfe und Schule könnte dazu beitragen, die Potenziale beider Systeme optimaler zu nutzen. Auch gemeinsame Fortbildungen würden diesen Prozess der engeren Kooperation wesentlich verbessern. Den Mitgliedern der 18. Schiedsstellenkonferenz wünschte Herr Dr. Drescher abschließend einen erfolgreichen Verlauf der Sitzung.

Die aktuellen Themen der Konferenz 2017 waren zum einen die Auswirkungen einer „Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe" für die Schiedsstellen gem. § 78g SGB VIII. Die erweiterten Aufgaben der Schiedsstellen, die zukünftig an der Schnittstelle zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) entstehen könnten sowie die möglichen Gesetzesänderungen in Bezug auf die Finanzierung von SGB VIII-Leistungen beschäftigten die Teilnehmenden intensiv.

Ebenfalls ein großes Thema war die Diskussion zum Landesrechnungshofbericht Mecklenburg-Vorpommern mit der dort vorgenommenen Bewertung der Schiedsstellenarbeit. Hier ging es u.a. um die Arbeit der Schiedsstellen und die Einschätzung zur Neutralität des Schiedsstellenvorsitzes. In einem Schreiben an die Präsidentin des Landesrechnungshofs M-V vom 28.Nov. 2017 zur „Bewertung der Schiedsstellenarbeit im Landesrechnungshofbericht M-V" positionierten sich die Mitglieder der Ständigen Konferenz der Schiedsstellenvorsitzenden § 78g SGB VIII zu den erhobenen Vorwürfen. Es wurde von der Schiedsstellenkonferenz eine sorgfältige Auseinandersetzung des LRH M-V mit den Aufgaben der Schiedsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe vermisst und die in Rede stehenden unzutreffenden Behauptungen in aller Form zurückgewiesen.

Auch Einzelthemen wurden wie immer von Mitgliedern eingebracht und im Rahmen der kollegialen Beratung diskutiert. Beispielhaft seien hier genannt: „Umgang mit dem Widerspruch zwischen Mindeststandards für die Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII und Vereinbarungen nach § 78a ff SGB VIII" und „Örtliche Zuständigkeit nach § 78e SGB VIII bei mehrstufigen Trägerstrukturen oder bei Trägerverbünden". Auch die Frage, welche Unterlagen bei der Schiedsstelle eingereicht werden müssen (z.B. auch IST-Kosten?), wurde intensiv diskutiert und wird bei der nächsten Sitzung weiter behandelt.

Festgestellt werden konnte, dass bei der seit 1999 vom AFET geführten Jahresstatistik zu den bundesweiten Schiedsstellenverfahren eine Zunahme der Verfahren in einzelnen Bundesländern zu verzeichnen ist. In einigen anderen Ländern gibt es seit Jahren keine Verfahren. Zum Teil liegt es daran, dass sich die beiden Parteien mit Unterstützung des Schiedsstellenvorsitzenden bereits im Vorfeld über den Streitgegenstand verständigen können.

Das Fazit der Teilnehmenden der 18. Ständigen Konferenz der Vorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden und GeschäftsstellenleiterInnen der Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII in Deutschland:
Insgesamt gab es an den zwei Tagen wieder spannende Diskussionen zu den für Schiedsstellen relevanten Themen und einen anregenden Austausch.

17. Schiedsstellenkonferenz vom 19. bis 20. September 2016 in Berlin

Auf der Schiedsstellenkonferenz ging es schwerpunktmäßig um die geplante „SGB VIII-Reform“ mit den möglichen Auswirkungen auf die zukünftige Arbeit der Schiedsstellen. Die anstehende Novellierung wurde als eine inhaltlich und rechtlich sehr umfassende Reform mit weitreichenden Folgen für die Schiedsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe gesehen. Die Vorsitzenden verständigten sich nach einer lebhaften Diskussion darauf, sich aktiv in den Diskussionsprozess einzubringen und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ihre Fragen zuzuleiten. Prof. Peter Schäfer, Sprecher der „STÄNDIGEN KONFERENZ DER SCHIEDSSTELLENVORSITZENDEN § 78g SGB VIII IN DEUTSCHLAND“ wurde beauftragt, die gemeinsam erarbeiteten Prüffragen an das BMFSFJ zu senden.