Aktuelle Themen

Sitzung des Fachausschusses Jugendhilferecht und -politik (JHR) am 21.02.2025

Bei der Sitzung des Fachausschusses JHR wurden die thematischen Schwerpunkte für die Jahre 2025/2026 sondiert und zur weiteren Bearbeitung abgestimmt. Der Fachausschuss wird sich mit folgenden zentralen Themen befassen:

Vergleich von Fachkräfteanerkennungsmodellen der Bundesländer
Der Fachausschuss plant eine vergleichende Betrachtung der verschiedenen Modelle zur Fachkräfteanerkennung in den Bundesländern. Im Fokus stehen die Zusammensetzung von Fachkräfteteams und multiprofessionellen Teams sowie die Qualifikationsanforderungen.
Vor dem Hintergrund der vergleichenden Betrachtung, können anschließend für die Praxis praktikable Lösungsansätze, aber auch Hemmnisse identifiziert und diskutiert werden.

Einsatz von KI in der Kinder- und Jugendhilfe
Als weiteres Themenfeld wurde der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Kinder- und Jugendhilfe herausgestellt. Der Fachausschuss wird sich mit rechtlichen und ethischen Fragestellungen auseinandersetzen, etwa beim Einsatz von KI zur Unterstützung bei der Gefährdungseinschätzung. Dabei werden sowohl mögliche weitere Anwendungsfelder als auch Grenzen beleuchtet.

Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Fachausschuss wird u.a. die Frage der Notwendigkeit von Strafanzeigen in Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten. Hierbei soll das Spannungsfeld zwischen Betroffenenschutz, dem Schutz weiterer Kinder und Jugendlicher sowie strafrechtlichen Perspektiven und Verfahren eingehend betrachtet und diskutiert werden.

Sitzung des Fachausschusses TuP gemeinsam mit dem Fachausschuss Jugendhilferecht und- politik (JHR) am 07. & 08.11.2024 in Hannover

Bei der zweitägigen gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse TuP und JHR in Hannover beschäftigten sich die Gremienmitglieder und teilnehmende Gäste neben aktuellen Berichten aus den Arbeitsfeldern und Berichten aus dem AFET mit folgenden Themen:

Quereinstieg und Qualifizierung Fachkräfte im Ländervergleich: Präsentiert wurden Einblicke in Curricula aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern, die entlang der teils markanten Unterschiede der Bundesländer diskutiert wurden. Die Gremien werden sich weitergehend mit der Thematik befassen. Der JHR plant, sich mit Notwendigkeiten für rechtliche Regelungen für den Umgang mit sog. Nicht-Fachkräften zu befassen. Der TuP sieht vor, fachliche Standards für qualifizierende Curricula zu diskutieren.

Förderung und Beteiligung von Selbstvertretungen (§ 4a SGB VIII): Ergebnisse der AFET-Umfrage zur Förderung und Beteiligung von Selbstvertretungen bei Jugendämtern (Umsetzung des § 4a SGB VIII) wurden vorgestellt und diskutiert.

Inklusiver AFET/Inklusives SGB VIII: Lydia Schönecker vom Forschungszentrum und -verbund SOCLES präsentiert zentrale Aspekte des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG).

Arbeitsgrundlage und Haltung - Für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe!

Seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Juni 2021 beschäftigen sich die Mitglieder des Fachausschuss (FA) Jugendhilferecht und Jugendhilfepolitik (JHR) intensiv mit den gesetzlichen Änderungen des KJSG. Ein perspektivisch ausgerichteter Blick auf die Herausforderungen des Umsetzungsprozesses für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe (KuJH) und das Erarbeiten gemeinsamer Lösungen hin zu einer gelingenden Praxis bilden die Grundlage der Arbeit des FA JHR. Seine Mitglieder (Träger der freien und öffentlichen KuJH sowie Vertreter*innen aus der Wissenschaft) befinden sich in einem Dialog auf Augenhöhe, der sich im Ergebnis einer inklusiven KuJH stets am Wohl aller Kinder und Jugendlichen orientiert.

SGB VIII-Reformprozess – Kinder und Jugendliche besser schützen!

Bereits im Reformprozess der Jahre 2019 bis 2021 bearbeitete der JHR den Gesetzentwurf zum KJSG kritisch und beschäftigte sich u.a. mit den geplanten Veränderungen in § 45 SGB VIII und den möglichen Auswirkungen auf die Praxis. Auch die Änderungen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, zu denen u.a. die Erweiterung der Norm 8a Abs. 3 durch den Satz 3 oder die Einführung der neuen Norm 4a KKG gehörten, diskutierte der FA JHR und lehnte beides im Ergebnis gerade für einen besseren Kinderschutz ab.

Inkrafttreten des KJSG - Gemeinsam für alle Kinder und Jugendlichen!

Nach dem Inkrafttreten des KJSG beschäftigte sich der FA JHR bereits in seiner ersten Sitzung mit den Anforderungen an eine inklusive Bedarfsermittlung, der praktischen Bedeutung eines veränderten Einrichtungsbegriffes (§ 45a SGB VIII) oder auch den Herausforderungen zur Einführung der Verfahrenslots*\innen (§ 10b SGB VIII) bei öffentlichen Trägern der KuJH. Seit Beginn des Jahres 2022 vertieft der FA JHR nun konkrete gesetzliche Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis wie beispielsweise die Änderungen in der Heimaufsicht und erörterte diese perspektivisch aus Sicht freier und öffentlicher Träger. Neben der besonders wichtigen Thematik der Fachkräfteentwicklung in der KuJH befasst sich der FA JHR darüber hinaus mit ersten konzeptionellen Praxisbeispielen zur Umsetzung und Einführung der Verfahrenslots*\innen sowie der Aktualisierung und Zusammenführung der Arbeitshilfe (AH) Fachleistungsstunde (FLS) und Orientierungshilfe (OH) Ambulante Vereinbarungen verhandeln. Um die geplante Veröffentlichung konzentriert bearbeiten zu können, hat der FA JHR eine Unterarbeitsgruppe gebildet und wirkt hier mit den Mitgliedern des FA TuP zusammen.