Aktuelle Themen

Arbeitsgrundlage und Haltung - Für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe!

Seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Juni 2021 beschäftigen sich die Mitglieder des Fachausschuss (FA) Jugendhilferecht und Jugendhilfepolitik (JHR) intensiv mit den gesetzlichen Änderungen des KJSG. Ein perspektivisch ausgerichteter Blick auf die Herausforderungen des Umsetzungsprozesses für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe (KuJH) und das Erarbeiten gemeinsamer Lösungen hin zu einer gelingenden Praxis bilden die Grundlage der Arbeit des FA JHR. Seine Mitglieder (Träger der freien und öffentlichen KuJH sowie Vertreter*innen aus der Wissenschaft) befinden sich in einem Dialog auf Augenhöhe, der sich im Ergebnis einer inklusiven KuJH stets am Wohl aller Kinder und Jugendlichen orientiert.

SGB VIII-Reformprozess – Kinder und Jugendliche besser schützen!

Bereits im Reformprozess der Jahre 2019 bis 2021 bearbeitete der JHR den Gesetzentwurf zum KJSG kritisch und beschäftigte sich u.a. mit den geplanten Veränderungen in § 45 SGB VIII und den möglichen Auswirkungen auf die Praxis. Auch die Änderungen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, zu denen u.a. die Erweiterung der Norm 8a Abs. 3 durch den Satz 3 oder die Einführung der neuen Norm 4a KKG gehörten, diskutierte der FA JHR und lehnte beides im Ergebnis gerade für einen besseren Kinderschutz ab.

Inkrafttreten des KJSG – Gemeinsam für alle Kinder und Jugendlichen!

Nach dem Inkrafttreten des KJSG beschäftigte sich der FA JHR bereits in seiner ersten Sitzung mit den Anforderungen an eine inklusive Bedarfsermittlung, der praktischen Bedeutung eines veränderten Einrichtungsbegriffes (§ 45a SGB VIII) oder auch den Herausforderungen zur Einführung der Verfahrenslots*innen (§ 10b SGB VIII) bei öffentlichen Trägern der KuJH. Seit Beginn des Jahres 2022 vertieft der FA JHR nun konkrete gesetzliche Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis wie beispielsweise die Änderungen in der Heimaufsicht und erörterte diese perspektivisch aus Sicht freier und öffentlicher Träger. Neben der besonders wichtigen Thematik der Fachkräfteentwicklung in der KuJH befasst sich der FA JHR darüber hinaus mit ersten konzeptionellen Praxisbeispielen zur Umsetzung und Einführung der Verfahrenslots*innen sowie der Aktualisierung und Zusammenführung der Arbeitshilfe (AH) Fachleistungsstunde (FLS) und Orientierungshilfe (OH) Ambulante Vereinbarungen verhandeln. Um die geplante Veröffentlichung konzentriert bearbeiten zu können, hat der FA JHR eine Unterarbeitsgruppe gebildet und wirkt hier mit den Mitgliedern des FA TuP zusammen.