Satzungsgemäße Aufgaben

Die Satzung definiert in § 15 Abs. die Aufgaben der Fachausschüsse:

§ 15 Die Fachausschüsse

(1) Der Gesamtvorstand beruft im Benehmen mit dem/der Geschäftsführer/in die Fachausschüsse längstens für die Dauer der Amtszeit der/des 1. Vorsitzenden. Eine Wiederberufung ist möglich.

(2) Die Fachausschüsse haben die Aufgabe,

Zurzeit sind nachfolgende Ausschüsse vom Gesamtvorstand berufen