Satzungsgemäße Aufgaben
Die Satzung definiert in § 15 Abs. die Aufgaben der Fachausschüsse:
§ 15 Die Fachausschüsse
(1) Der Gesamtvorstand beruft im Benehmen mit dem/der Geschäftsführer/in die Fachausschüsse längstens für die Dauer der Amtszeit der/des 1. Vorsitzenden. Eine Wiederberufung ist möglich.
(2) Die Fachausschüsse haben die Aufgabe,
- Fachthemen für den Verband zu bearbeiten und die Ergebnisse in geeigneter Weise den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen,
- Stellungnahmen vorzubereiten,
- Tagungen und Projekte des Verbandes zu begleiten.
Zurzeit sind nachfolgende Ausschüsse vom Gesamtvorstand berufen
- Fachausschuss "Jugendhilferecht und Jugendhilfepolitik"
- Fachausschuss "Theorie und Praxis der Erziehungshilfe"