Zwischenruf zur Stärkung der Strukturen zur Selbstvertretung gem. § 4a SGB VIII (auch) auf Bundesebene (15.04.2026)

Strukturell geförderte, bundesweite Selbstvertretungen sind ein Systemgewinn: Sie stärken Leistungsberechtigte und Leistungsempfänger*innen durch niedrigschwellige Unterstützung und Empowerment, liefern Fachpraxis und Trägern belastbare Rückmeldungen, verbessern politische Entscheidungen und verankern Erfahrungswissen in der Wissenschaft. Selbstvertretungen zeichnen sich durch die Kombination aus gelebter Erfahrung und fachlicher Expertise aus. Dies betont der AFET im Zwischenruf zur Stärkung der Strukturen zur Selbstvertretung gem. § 4a SGB VIII (auch) auf Bundesebene.
Die Anregung, Förderung und Zusammenarbeit mit selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung sind bislang noch selten eine gelebte Praxis in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Für die kommunale Ebene zeigt die AFET-Bestandsaufnahme zur Umsetzung des § 4a SGB VIII, dass nur in gut jedem vierten Jugendamt konkrete Aktivitäten zur Anregung, Förderung oder Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsorganisationen bestehen. Auf Landesebene ist eine verbindliche Beteiligung auf nur in wenigen Bundesländern verankert. Auf Bundesebene liegen bislang noch keine verbindlichen Beteiligungsrechte von Selbstvertretungen vor.
Damit Selbstvertretungen als verlässlicher Partner die Lebensperspektiven und Erfahrungen junger Menschen und Eltern einbringen können und institutionell wirksam werden, spricht sich der AFET für eine (infra-)strukturelle Förderung von diesen Strukturen (auch) auf Bundesebene aus.