Pressemitteilung: Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums (15.12.2020)

Kinder- und Jugendrechte in der Krise stärken!

In dieser Woche beginnt ein neuer Lockdown. Die Entscheidungen sind aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums notwendig und auch für Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft wichtig. Es ist dabei aber zentral, dass gerade jetzt der Blick auch darauf gerichtet wird, dass für Kinder und Jugendliche in prekären Lebenslagen in den kommenden Wochen Hilfen und Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stehen.

Nicht alle Kinder und Jugendlichen werden in den kommenden Wochen zu Hause eine entsprechende Atmosphäre und genügend Raum finden, um die Wochen altersgerecht und sicher verbringen zu können. Zudem können sie sich jetzt nicht – wie im Frühjahr und Sommer – für längere Zeit „draußen" aufhalten. Das Bundesjugendkuratorium (BJK) möchte mit diesem Zwischenruf darauf aufmerksam machen, junge Menschen in prekären Lebenslagen im Rahmen des politischen Krisenmanagements noch stärker zu beachten.

Gleichzeitig möchte das Bundesjugendkuratorium schon jetzt den Blick auf die Folgen für Kinder und Jugendliche und auf die Zeit richten, wenn Schulen und Kitas wieder öffnen. Aufgrund der schnellen Dynamik, des unterschiedlichen Zeitempfindens sowie der besonderen Verletzbarkeit im Kinder- und Jugendalter schreiben sich grundlegende Einschränkungen nachhaltig in den biografischen Verlauf von jungen Menschen ein. Die Ermöglichung von sozialen Beziehungen und die Beachtung der Gesundheitsförderung wird zu Beginn des Jahres 2021 in den Kitas, Schulen und in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe von besonderer Bedeutung sein.

Das Bundesjugendkuratorium ruft dazu auf, die Rechte von jungen Menschen gerade in Krisenzeiten nachhaltig zu sichern und zu verwirklichen. Hierfür braucht es neben altersgerechten Beteiligungsformaten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den Einbezug von Interessenvertreter*innen in Krisengremien auch Beziehungsangebote und soziale Räume.

Hier steht der gesamte Zwischenruf als Download bereit.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Kontakt: Deutsches Jugendinstitut e. V.
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
Walburga Hirschbeck und Juliane Dahlke
Tel: +49(0)89 62306-353 oder -388
E-Mail: bundesjugendkuratorium@dji.de