Kindeswohlgefährdungseinschätzungen durch Jugendämter

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2017 rund 143 300 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls (Gefährdungseinschätzungen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entsprach dies einem Anstieg um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr (136 900 Verfahren). Im Jahr 2016 waren die Meldungen bereits um 5,7 % gegenüber 2015 gestiegen. Trotz steigender Zahl der Verfahren wurden 2017 etwas weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt als 2016 (-0,1 %), nämlich gut 45 700 Fälle.

Kindeswohlgefährdungsstatistik 2017

Gefährdungseinschätzungen nach Ländern

Zum Vergleich die Zahlen von 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016

Hintergrund: Kindeswohlgefährdungsmeldungen an Jugendämter

Im Jahr 2012 wurde erstmals eine Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) durchgeführt.

Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.

Die Auswertungen enthalten verschiedene Aspekte z.B. darüber, wer gemeldet hat, wie alt die gefährdeten Kinder/Jugendlichen waren oder die Einschätzung, ob ein akuter oder latenter Handlungsbedarf bestand.