Endlich: Neuregelungen bei Ferienaufenthalten im Ausland

Die Interventionen des AFET sowie anderer Verbände haben zu einer positiven Veränderung bei den Brüssel IIb-Vorgaben in Bezug auf Ferienreisen geführt. Das Bundesamt für Justiz ist auf europäischer Ebene aktiv geworden und konnte Erleichterungen erreichen. Die Neuregelungen (seit März 2026) finden Sie im Anhang sowie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz. im Bereich "Grenzüberschreitende Unterbringungen von Kindern" unter "Gesetzestexte & weitere Informationen" unter dem Titel "Hinweisblatt Ferienfreizeiten"
Die komplizierten Regelungen sind für die meisten Länder aufgehoben (leider z.B. nicht für Spanien). Das Bundesamt für Justiz hat aufgelistet, was unter Ferienfreizeiten zu verstehen ist, was es weiterhin zu beachten gilt und für welche Länder, diese Neuregelungen nunmehr gelten.