AFET-Orientierungshilfe zur Umsetzung des § 20 SGB VIII (06.11.2025)

Gerade für Familien, die bislang kaum Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe suchen
oder finden – wie Familien mit psychisch, sucht- oder chronisch kranken
Eltern – eröffnen präventive und niedrigschwellige Hilfen ohne „Umweg“ und
vorherige Antragstellung beim Jugendamt eine wichtige Chance, notwendige
Unterstützung zu erhalten. Diesen Bedarf greift der § 20 SGB VIII „Betreuung
und Versorgung des Kindes in Notsituationen“ auf.Um die Praxis beim Auf- und Ausbau von Hilfen zur Betreuung und Versorgung
von Kindern in Notsituationen zu unterstützen, hat der AFET die vorliegende
Orientierungshilfe entwickelt. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit einer befristet
einberufenen Arbeitsgruppe erarbeitet, der Vertreter*innen aus Jugendämtern,
Landesjugendämtern, freien Trägern und Verbänden angehörten.
Ziel der Orientierungshilfe ist es, Jugendämter und freie Träger als potentielle
leistungsvermittelnde und/oder leistungserbringende Dienste praxisnah bei
der Entwicklung, Gestaltung und Implementierung niedrigschwelliger Hilfen
zu begleiten und so die präventiven Ansätze der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig
zu stärken.