Alles neu und anders? Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Kinder- und Jugendhilfe

16.05.2018 in Frankfurt
Kooperationstagung der Erziehungshilfefachverbände

Zum Thema „Alles neu und anders? Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Kinder- und Jugendhilfe" veranstalteten die Erziehungshilfefachverbände AFET, BVkE, EREV und
IGfH auch in diesem Jahr wieder eine gemeinsame Tagung.

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde eine der großen sozialpolitischen Reformen der
letzten Legislaturperiode umgesetzt. Das BTHG hat ab dem 01.01.2018 schon Auswirkungen
auf die Arbeit der Jugendämter. Ist die Kinder- und Jugendhilfe mit Hilfebedarfen
aufgrund von Behinderungen konfrontiert, agiert sie nun zwingend als Rehabilitationsträger
(vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX) mit der Konsequenz der Anwendung eigener
Verfahrensregelungen (fristgebundene Bedarfsfeststellung, Einsatz von spezifischen
Instrumenten zur Bedarfsfeststellung und Dokumentationsverfahren etc.). Dabei scheinen
etliche Fragen noch ungeklärt zu sein, z.B. welche Folgen hat es, wenn die Kinder- und
Jugendhilfe von einer Familie mit einem behinderten Kind nicht ausschließlich wegen
des behinderungsbedingten Hilfebedarfs nachgefragt wird?

Zum anderen weisen die Behindertenverbände darauf hin, dass zukünftig im Zuge einer
inklusionsorientierten SGB VIII-Reform, das im BTHG vorgesehene Teilhabeverfahren
(nach SGB IX, Teil 1) auch anschlussfähig und kompatibel sein muss mit dem Hilfeplanverfahren
des SGB VIII. Hier werden deutliche Veränderungen im SGB VIII gefordert. Wie ist
dies zu bewerten? Welche Folgen und (unbeabsichtigten) Nebenfolgen sind zu bedenken?
Welche neuen und alten Fragen stellen sich bei der Festlegung von Altersgrenzen und
für die Übergangsplanung aus der Jugendhilfe in ein anderes Sozialleistungssystem (z.B.
die Eingliederungshilfe nach SGB IX)? Wie gehen die Kommunen, die freien Träger und
Fachverbände damit um, dass sich - genereller gesprochen - die Fachdebatten stark auf
die Neugestaltung der rechtsanspruchsgesicherten Individualleistungen konzentrieren
und weniger auf die Weiterentwicklung einer teilhabegerechteren Infrastruktur?
Die alljährliche gemeinsame Veranstaltung der Fachverbände für Erziehungshilfe ging
diesen Fragen erstmals in einem öffentlichen Fachtag nach.