Unterstützung der Umsetzung des § 4a SGB VIII „Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung“ – AFET-Umfrage 2024 zur bundesweiten Umsetzung des § 4a SGB VIII bei Jugendämtern (27.05.2024)
Im Auftrag des BMFSFJ befasst sich der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfen e.V. mit der Unterstützung von Jugendämtern bei der Umsetzung des § 4a SGB VIII „Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung“. Die öffentliche Jugendhilfe ist aufgefordert, mit selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Lösung von Problemen und anderen Angelegenheiten, die diese betreffen, im Gemeinwesen oder innerhalb von Einrichtungen zusammenzuarbeiten und zu beteiligen sowie Selbstvertretungsorganisationen anzuregen und zu fördern.
Um die öffentlichen Träger zu unterstützen, hat der AFET – mit Beteiligung von Gremienmitgliedern aus öffentlichen und freien Trägern – eine kurze Umfrage zum Umsetzungsstand entworfen. Neben einer bundesweiten Bestandsaufnahme zur Umsetzung, zielen die Ergebnisse der Umfrage darauf ab, die öffentlichen Träger bei der praktischen Zusammenarbeit, Anregung und Förderung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung unterstützen. Hierfür werden ebenfalls wichtige Aspekte bei der Umsetzung, Herausforderungen und Good-Practice Beispiele erhoben. In einer Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 4a SGB VIII sollen die gesammelten Erkenntnisse für die Praxis nutzbar gemacht werden und den Jugendämtern eine Orientierung für Anregung, Förderung und Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen bieten.
Mit Unterstützung des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages (siehe Unterstützungsschreiben) werden bundesweit alle Jugendämter gebeten sich zu beteiligen und den Fragebogen durch eine Person mit Wissen um den Umsetzungsstand zur Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen auszufüllen.
Die Beantwortung des Fragebogens dauert zwischen ca. 3 und 10 min (ca. 3-5 min, wenn bislang noch keine Aktivitäten zur Umsetzung bestehen, ca. 7-10 min, wenn Selbstorganisationen bereits beteiligt, gefördert und/oder angeregt werden). Der Fragebogen ist für alle Interessierten unter Downloads als PDF abrufbar.
Die Befragung läuft vom 28. Mai 2024 bis zum 19. Juli 2024.
Zur Teilnahme an der Umfrage für Jugendamtsvertretungen:
https://www.soscisurvey.de/selbstorganisationen-4a/
Bei Rückfragen wenden sie sich gerne an Dr. Benjamin Strahl: strahl@afet-ev.de; Tel.: 0511 353991-48